AGB

Verträge, wie sie sein sollten

Transparenz von Anfang an: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren klar, was Sie von uns erwarten dürfen und welche Leistungen wir erbringen. Sie schaffen Sicherheit für beide Seiten, indem sie Rechte, Pflichten und Abläufe verständlich festhalten. So setzen wir Projekte fair, verlässlich und partnerschaftlich um – ohne versteckte Klauseln, sondern mit klaren Regeln für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

#KlarheitVonAnfangAn
#TransparenteZusammenarbeit
Zwei Personen unterzeichnen gemeinsam einen Vertrag am Schreibtisch - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Werk Media

Was Sie über unsere Zusammenarbeit wissen sollten

Stand: Juli 2025
Inhaber: Oliver Werk

Ochsenweg 60
24848 Kropp
Deutschland

Telefon: +49 (0) 46 24 45 07 05
E-Mail: [email protected]

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  • 1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Werk Media (Inhaber: Oliver Werk), nachfolgend „Agentur“ genannt, und ihren Kunden über Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, IT-Services, Hosting, Grafikdesign und verwandte Dienstleistungen.
  • 1.2 Individuelle Absprachen oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden gern berücksichtigt, sofern sie schriftlich durch die Agentur bestätigt wurden.
  • 1.3 Auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

  • 2.1 Grundlage der Zusammenarbeit ist ein schriftlich bestätigtes Angebot, Briefing oder Vertrag.
  • 2.2 Änderungen des vereinbarten Umfangs bedürfen der Schriftform und können zu zusätzlichen Kosten führen.
  • 2.3 Bei höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Cyberangriffe, Naturereignisse) verlängert sich die Projektlaufzeit entsprechend. Wir bitten in solchen Fällen um Verständnis – Schadensersatzansprüche sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

  • 3.1 Alle erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.
  • 3.2 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Kunden über und gelten – sofern nicht anders vereinbart – nur für Deutschland.
  • 3.3 Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung.
  • 3.4 Werk Media behält sich vor, abgeschlossene Projekte im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz zu verwenden – sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
  • 3.5 Unverbindliche Entwürfe, Skizzen oder nicht genutzte Konzepte verbleiben im Eigentum der Agentur.
  • 3.6 Werk Media liefert finale Ergebnisse – etwa druckfähige PDFs, optimierte Webgrafiken oder veröffentlichungsfertige Inhalte – ausschließlich im vereinbarten Umfang und Format. Die Herausgabe offener, editierbarer Produktionsdaten (z. B. Adobe InDesign-, Illustrator- oder Photoshop-Dateien) ist nicht Teil des Standardleistungsumfangs und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

    Diese Regelung dient auch dem Schutz des kreativen Konzepts und der Qualitätssicherung – da offene Dateien technische und gestalterische Eingriffe durch Dritte ermöglichen, die nicht im Sinne der Agentur verantwortet werden können.

  • 3.7 Die eigenständige Vervielfältigung oder Beauftragung externer Dienstleister zur Reproduktion von durch Werk Media gestalteten Printprodukten (z. B. Visitenkarten, Broschüren, Plakate) ist ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzung erlaubt.

    Eine darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere für Nachdrucke, Bearbeitungen oder Änderungen durch Dritte – ist nur zulässig, wenn die vollständigen Nutzungsrechte am betreffenden Design durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung übertragen wurden.

    Diese Regelung dient dem Schutz des kreativen Konzepts sowie der Wahrung der gestalterischen und produktionstechnischen Qualität, für die Werk Media steht.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • 4.1 Es gilt das im Angebot/Vertrag genannte Honorar.
  • 4.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  • 4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  • 4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§288 BGB). Wir behalten uns zudem vor, entstandene Mahnkosten zu berechnen.
  • 4.5 Projektverzögerungen, die nicht durch die Agentur verschuldet sind, berechtigen zur Nachberechnung des Mehraufwands.
  • 4.6 Falls ein Projekt vom Kunden vor nach nach dem vereinbarten Starttermin storniert wird, bemühen wir uns um eine faire Lösung. Sollte durch die Absage ein nachweisbarer Planungs- oder Ausfallaufwand entstehen (z. B. blockierte Kapazitäten, vorbereitende Arbeiten), kann Werk Media eine angemessene Ausfallpauschale geltend machen. Diese beträgt in der Regel:

    – bis 30 Tage vor Projektbeginn: max. 25 %
    – bis 14 Tage vorher: max. 50 %
    – ab 7 Tagen: nach tatsächlichem Aufwand, max. 75 %

    Die Pauschale entfällt, wenn das Projekt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird und Werk Media erneut beauftragt wird.

5. Abnahme und Mängel

  • 5.1 Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen informiert Werk Media den Kunden über die Fertigstellung. Die Abnahme erfolgt durch ausdrückliche Freigabe – spätestens jedoch automatisch nach 10 Werktagen, sofern bis dahin keine schriftlichen Mängel mitgeteilt wurden.

    Wir bitten unsere Kunden, die bereitgestellten Ergebnisse in diesem Zeitraum sorgfältig zu prüfen, damit wir bei Bedarf schnell nachbessern können und Projekte im Sinne des Kunden zügig erfolgreich abschließen können.

  • 5.2 Spätere Änderungswünsche gelten als neue Beauftragungen.
  • 5.3 Die Gewährleistung erfolgt in Form einer Nachbesserung. Sollte eine Nachbesserung nicht möglich oder nicht zumutbar sein, suchen wir gemeinsam nach einer angemessenen Lösung.

6. Haftung

  • 6.1 Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 6.2 Werk Media erstellt Inhalte und Umsetzungen nach Vorgaben des Kunden. Die inhaltliche Verantwortung – insbesondere im rechtlichen Sinne – liegt beim Kunden.
  • 6.3 Werk Media weist bei Bedarf auf mögliche rechtliche Risiken hin. Eine verbindliche rechtliche Prüfung von Namen, Logos oder Kampagneninhalten erfolgt jedoch nicht durch die Agentur.
  • 6.4 Korrekturabzüge werden dem Kunden zur Prüfung bereitgestellt. Nach Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die finalen Inhalte – wir unterstützen jedoch gern bei der sorgfältigen Prüfung.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • 7.1 Der Kunde stellt alle notwendigen Inhalte (Texte, Bilder, Zugänge) rechtzeitig zur Verfügung.
  • 7.2 Falls sich Projekte durch verspätete Zuarbeit verzögern, behalten wir uns eine Anpassung des Aufwands vor. Selbstverständlich stimmen wir diese transparent mit dem Kunden ab.
  • 7.3 Um einen reibungslosen Projektablauf zu gewährleisten, stimmt der Kunde die Beauftragung externer Dienstleister (z. B. weitere Agenturen, Entwickler oder Freelancer) während der Zusammenarbeit vorab mit Werk Media ab. So stellen wir sicher, dass technische oder gestalterische Änderungen nicht unkoordiniert erfolgen.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz

  • 8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen – auch nach Projektende.
  • 8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und kann in der Datenschutzerklärung auf werk-media.de eingesehen werden.

9. Fremdleistungen und Subunternehmer

  • 9.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dienstleister einzusetzen.
  • 9.2 Eine direkte Beauftragung dieser Partner innerhalb von 12 Monaten nach Projektabschluss ist nur mit Zustimmung von Werk Media möglich – um ein faires und partnerschaftliches Verhältnis zu allen Beteiligten zu wahren.

10. Green Impact Programm

  • 10.1 Werk Media kann Kund:innen im Rahmen des freiwilligen Green Impact Programms Punkte oder Gutschriften („Green Impact Points“) gewähren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Ermessen von Werk Media. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme, Punktevergabe oder Einlösung besteht nicht. Green Impact Points sind nicht übertragbar, haben keinen Geldwert und können nicht in bar ausgezahlt oder mit Forderungen verrechnet werden. Werk Media ist berechtigt, das Programm jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder einzustellen. Bei Vertragsbeendigung, Programmänderung oder Einstellung des Programms verfallen nicht eingelöste Green Impact Points ersatzlos.

11. Green Flex

  • 11.1 Green Flex ist unser Finanzierungsmodell, mit dem wir auch Kund:innen mit kleinerem Budget den Einstieg in hochwertige digitale Lösungen ermöglichen. Der Vertrag läuft 24 Monate und endet automatisch – ohne Verlängerung oder versteckte Kosten. Die vereinbarten Leistungen werden über die Laufzeit in festen monatlichen Raten abgerechnet. Eine vorzeitige Beendigung ist nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmefällen möglich. Offene Raten sind auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung in voller Höhe zu begleichen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

12. Nachhaltigkeit und Werte

  • 12.1 Werk Media verfolgt einen nachhaltigen Ansatz (z. B. energieeffizientes Hosting, umweltschonende Technologien) und berät Kunden entsprechend.
  • 12.2 Diese Werte sind Bestandteil des Selbstverständnisses der Agentur.

13. Schlussbestimmungen

  • 13.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Schleswig.
  • 13.2 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  • 13.3 Rechnungen werden in der Regel per E-Mail versendet. Auf Wunsch erfolgt postalischer Versand gegen Gebühr.

Werk Media ist eine Digitalagentur aus Schleswig-Holstein. Spezialisiert auf die nachhaltige Entwicklung von leistungsfähigen Webanwendungen und hochwertigen Websites unterstützen wir anspruchsvolle KMU’s und erfolgreiche Marken – regional wie national.